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Wahlleistungen

Zusätzlicher Komfort und Service für unsere Patienten

Damit sich die Patienten in unserem Krankenhaus wohlfühlen und in einem angenehmen Ambiente genesen können, wird der Service bei uns groß geschrieben. Auf Wunsch erhalten unsere Patienten eine Behandlung durch ihren Wahlarzt sowie eine exklusive Unterbringung und besonderen Service.

Was sind Wahlleistungen?

Unterschieden wird zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Krankenhausleistungen sind Leistungen, die für eine ausreichende Versorgung notwendig sind. Diese werden Patienten von der gesetzlichen Versicherung erstattet. Wahlleistungen sind Sonderleistungen, die durch den Patienten gewünscht und privat gezahlt werden. Hierbei ist im Vorfeld mit der Versicherung zu klären, ob die Kosten von einer privaten Zusatzversicherung übernommen werden. Entscheidet sich der Patient für eine Wahlleistung, wird ein Vertrag zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten abgeschlossen.

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Zweibettzimmer unserer Komfortstation

Einzel- oder Zweibettzimmer mit Bad

  • Ausstattung mit elektrisch verstellbaren Betten

  • Gehobene Zimmergestaltung und Möblierung

  • Ausstattung mit Kühlschrank

  • Kostenlose TV-Benutzung und Wlan, keine Grundgebühr für Telefon

  • Kostenloses Getränkeangebot

  • Täglich bis zu 4 Wahlmenüs

  • Dusch- und Badeset

  • Zeitungsservice

Es gelten folgende Wahlleistungszuschläge:

€ 190,00 / Tag: Einbettzimmer mit Bad
€ 90,00 / Tag: Zweibettzimmer mit Bad

Mit der Wahl einer besonderen Unterbringung ist nicht automatisch der Abschluss eines Vertrages auf Chefartzbehandlung verbunden; hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung unmittelbar mit dem Chefarzt.

Die behandelnden Ärzte der Hauptabteilungen werden Ihre Liquidation gem. § 6a Abs. 1 GOÄ um 25% verringern. Die behandelnden Ärzte der Belegabteilug werden ihre Liquidation gem. § 6a Abs. 1 GOÄ um 15% verringern.

Begleitpersonen

€ 105,00 / Tag: Ein- oder Zweibettzimmer

Vorauszahlungen

Bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder der Unterbringung als Begleitperson ist, sofern nicht eine wirksame Abtretungserklärung an einen Kostenträger erfolgt, für jeweils 10 Tage im voraus ein Kostenvorschuss in Höhe des nicht anderweitig versicherten Betrages zu leisten. Bei Nichtzahlung kann die Verlegung in ein Zimmer der Allgemeinen Pflegeklasse erfolgen.