Wahlleistungen
Zusätzlicher Komfort und Service für unsere Patienten
Damit sich die Patienten in unserem Krankenhaus wohlfühlen und in einem angenehmen Ambiente genesen können, wird der Service bei uns groß geschrieben. Auf Wunsch erhalten unsere Patienten eine Behandlung durch ihren Wahlarzt sowie eine exklusive Unterbringung und besonderen Service.
Was sind Wahlleistungen?
Unterschieden wird zwischen allgemeinen Krankenhausleistungen und Wahlleistungen. Krankenhausleistungen sind Leistungen, die für eine ausreichende Versorgung notwendig sind. Diese werden Patienten von der gesetzlichen Versicherung erstattet. Wahlleistungen sind Sonderleistungen, die durch den Patienten gewünscht und privat gezahlt werden. Hierbei ist im Vorfeld mit der Versicherung zu klären, ob die Kosten von einer privaten Zusatzversicherung übernommen werden. Entscheidet sich der Patient für eine Wahlleistung, wird ein Vertrag zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten abgeschlossen.
Einzel- oder Zweibettzimmer mit Bad
Ausstattung mit elektrisch verstellbaren Betten
Gehobene Zimmergestaltung und Möblierung
Ausstattung mit Kühlschrank
Kostenlose TV-Benutzung und Wlan, keine Grundgebühr für Telefon
Kostenloses Getränkeangebot
Täglich bis zu 4 Wahlmenüs
Dusch- und Badeset
Zeitungsservice
Es gelten folgende Wahlleistungszuschläge:
€ 190,00 / Tag: Einbettzimmer mit Bad
€ 90,00 / Tag: Zweibettzimmer mit Bad
Mit der Wahl einer besonderen Unterbringung ist nicht automatisch der Abschluss eines Vertrages auf Chefartzbehandlung verbunden; hierzu bedarf es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung unmittelbar mit dem Chefarzt.
Die behandelnden Ärzte der Hauptabteilungen werden Ihre Liquidation gem. § 6a Abs. 1 GOÄ um 25% verringern. Die behandelnden Ärzte der Belegabteilug werden ihre Liquidation gem. § 6a Abs. 1 GOÄ um 15% verringern.
Begleitpersonen
€ 105,00 / Tag: Ein- oder Zweibettzimmer
Vorauszahlungen
Bei Inanspruchnahme von Wahlleistungen oder der Unterbringung als Begleitperson ist, sofern nicht eine wirksame Abtretungserklärung an einen Kostenträger erfolgt, für jeweils 10 Tage im voraus ein Kostenvorschuss in Höhe des nicht anderweitig versicherten Betrages zu leisten. Bei Nichtzahlung kann die Verlegung in ein Zimmer der Allgemeinen Pflegeklasse erfolgen.